Es ist ein erster Erfolg für den BBW: Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat die Verbescheidung der Widersprüche zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 (BVAnp-ÄG 2024/2025) mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres ausgesetzt.
Auf die Homepage des Landesamt für Besoldung und Versorgung BW wird verwiesen: